Widerspruch
Gegen unsere Beitrags- und Gebührenbescheide kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden.
Wenn Widerspruch eingelegt wird, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Schriftlich oder zur Niederschrift
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Die Anschrift lautet:
gemeinsames Kommunalunternehmen zur Trinkwasserversorgung
der Gemeinden Feldafing und Pöcking
Possenhofener Straße 5
82340 Feldafing
- Elektronisch
Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
Zur Einlegung von elektronischen Widersprüchen steht Ihnen ein sicheres Kontaktformular auf dem Bayerportal unter folgendem Link zur Verfügung: